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Foto: Eine Mitarbeiterin des DRK-Blutspendedienstes blickt warmherzig in die Kamera. Ihre Kollegin im Hintergrund trägt Einmalhandschuhe und hält ein Blutentnahmeröhrchen hoch.
Foto: A. Zelck / DRK e.V.

Ethik und Kosten

 
Ukraine-Nothilfe
Spendenzweck: Nothilfe Ukraine

Bankverbindung

IBAN: DE63370205000005023307
BIC: BFSWDE33XXX

Stichwort: Nothilfe Ukraine

Achtung: Bitte keine Sachspenden unaufgefordert zusenden oder abgeben!

Wer beim Roten Kreuz Blut spendet, gibt sein Blut kostenlos an das Rote Kreuz ab, doch für die Bluttransfusion im Krankenhaus müssen Patient bzw. Krankenkasse zahlen. Wer daraus nun den Schluß zieht, daß das Rote Kreuz sich an der Blutspende bereichert, kennt nicht alle Fakten:

Zu allererst folgt das Rote Kreuz bei der Durchführung von Blutspenden dem ethischen Grundsatz, daß Blut nicht zur Handelsware werden darf. Blut ist lebensnotwendig und durch nichts zu ersetzen, deshalb darf niemand aus finanzieller Not zur Blutspende angehalten werden, ebensowenig darf einem finanziell schlecht gestellten Patienten die lebensnotwendige Blutinfusion vorenthalten werden. Niemand soll durch den Handel mit Blut verdienen - das ist das oberste Prinzip des Roten Kreuzes beim Umgang mit Blutspenden und der Grund dafür, warum Sie als Spender keine finanzielle Entschädigung für Ihre Spende erhalten.

Dieser ethische Grundsatz wird von vielen mitgetragen, z.B. ermöglichen die Medien immer wieder kostenlose oder vergünstigte Werbung, öffentliche Einrichtungen stellen kostenlos Räumlichkeiten für die Blutspende zur Verfügung, die ehrenamtlichen HelferInnen der Ortsvereine arbeiten während der Blutspendetermine unentgeltlich, einzelne Firmen ermöglichen ihren Arbeitnehmern die Teilnahme an einer Blutspende während der Arbeitszeit etc.

Trotzdem entstehen durch jede Blutspende Kosten:

  • Für die Blutentnahme (Ausstattung der Entnahmeteams, Gehälter, Spenderwerbung etc. machen mehr als 50% der Kosten aus)
  • Für die Untersuchung des Blutes, für die Trennung des Vollblutes in die einzelnen Bestandteile, die Lagerung, Verteilung der Blutpräparate an die Krankenhäuser (insgesamt rund 40% der Kosten)
  • Für den Verwaltungsaufwand (weniger als 5 % der Kosten).

Diese Kosten müssen durch den Patienten bzw. die Krankenkassen erstattet werden. Das Rote Kreuz verdient also keinen Cent an der Spende, sondern gibt lediglich die Selbstkosten für Entnahme, Behandlung und Verteilung der Spende weiter!

Dieser Sachverhalt wird im übrigen durch staatliche Organe (Finanzamt, Landesrechnungshof) und eine Treuhandgesellschaft regelmäßig überwacht.

Uwe Krumb

Ansprechpartner

Herr
Uwe Krumb

Tel.: 06147 50177-31
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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